130 Jahre Standesamt Eisenberg
Eheschließungen in 130 Jahren | Die Standesbeamten | Kriegssterbefälle | Räumlichkeiten | Wichtige Informationen
"Am 1. Januar 1876 trat das „Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung “ vom 6.2.1875 in Kraft.
Es war zu dieser Zeit erforderlich geworden, ein Gesetz zu schaffen, dass dem Staate eine exakte Übersicht über den Personenstand seiner Bürger garantierte, was bis zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall war. An dieser Stelle sei erwähnt, dass unter dem Begriff „Personenstand“ das familienrechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen oder zu einer Familie zu verstehen ist. Bis zur Einführung dieses Gesetzes oblag die Registrierung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen ausschließlich den Kirchen. Bei diesen Eintragungen in die Kirchenbücher konnte man jedoch nicht von Beurkundungen im heutigen Sinne sprechen, weil diese Eintragungen in sehr unterschiedlicher Form von den Kirchen vorgenommen wurden und es darüber keine einheitlichen Vorschriften gegeben hat. Der damalige Staat erreichte mit der Einführung des Personenstandsgesetzes, dass ab 1876 die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Sterbefällen und allen Veränderungen des Personenstandes ausschließlich und lückenlos von einer staatlichen Dienststelle vorgenommen wurde. Gleichzeitig erhielten damit alle Bürger erstmalig Anspruch auf Urkunden, die das einzige öffentliche Beweismittel ihres Personenstandes gegenüber jedermann waren, so wie es auch bis zum heutigen Tage der Fall ist. Somit war die Schaffung der Standesämter ein gewaltiger Fortschritt. Diese Neuerung brachte sowohl für die Kommunalverwaltungen als auch für die Kirche viele Probleme mit sich.
Im „Eisenbergischen Nachrichtsblatt“ vom 4. Januar 1876 war zu lesen, dass auf Befehl des „Herzoglichen Hohen Ministeriums“ Abteilung Cultusangelegenheiten“ in allen Kirchen des Landes am Neujahrestag des Jahres 1876 und dem darauf folgenden Sonntag eine Ansprache zu verlesen war, welche zum Inhalt hatte, dass mit dem erlassenen Personenstandsgesetz eine Unterscheidung eintrat zwischen dem, was nach Vorschrift der staatlichen oder bürgerlichen Ordnung zu geschehen hat und zwischen dem, was die Kirche ihren Angehörigen entweder leisten will oder von ihnen erwartet. Es wird herausgestellt, dass das Verhältnis, welches in der fraglichen Beziehung zwischen der Kirche und deren Mitgliedern bestanden hat, keine Störung erleiden soll und das es nicht Absicht der neuen Ordnung war, irgend jemanden auch nur das geringste Anrecht auf die Segnungen der Kirche zu entziehen.
Aus den Akten des Stadtarchivs geht auch hervor, dass der Stadtverwaltung mit der Errichtung des Standesamtes Probleme entstanden, sowohl im Bezug auf geeignete Kräfte für diese Funktion, insbesondere aber auch für deren Bezahlung. Es gibt einige Aufzeichnungen darüber, wie sehr seit Bestehen des Standesamtes die eingesetzten Standesbeamten um eine ihrer Arbeit und Verantwortung entsprechende Vergütung kämpfen mussten. Man war sich darüber klar, dass zur Ausübung dieser Tätigkeit nur Beamte in Frage kamen, die eine entsprechende Qualifikation besaßen. So wurde man sich in der 1. Ratssitzung darüber einig, dass nur der damalige Bürgermeister, Justizrat Nützer, für die Übernahme dieser Funktion geeignet war. Dieser führte die Tätigkeit des Standesbeamten 8 Jahre und sein Nachfolger, Bürgermeister Claus weitere 22 Jahre neben der Funktion als Bürgermeister aus.
Es stellte sich schon nach kurzer Zeit heraus, dass bei der Arbeit im Standesamt umfangreiche Schreibarbeiten anfielen, die einen enormen Zeitaufwand erforderten. Da der Bürgermeister selbst viele andere Aufgaben erfüllen musste, fielen diese Schreibarbeiten den so genannten Stadtschreibern zu. Sie waren dann gleichzeitig die Stellvertreter im Standesamt. Die nachfolgende Aufstellung ergibt eine Übersicht über die in 130 Jahren des Bestehens tätig gewesenen Standesbeamten:
von 1876 – 1884 Bürgermeister Nützer (8 Jahre)
von 1885 – 1907 Bürgermeister Claus (22 Jahre)
von 1907 – 1909 Stadtrat Bauer (3 Jahre)
von 1909 – 1916 Angestellter Peipelmann (7 Jahre)
von 1916 – 1917 Angestellter Deutschbein (1 Jahr)
von 1918 – 1920 Stadtrat Schunke (3 Jahre)
von 1921 – 1931 Stadtsekretär Otto (11 Jahre)
von 1931 – 1933 Stadtrat Strunz (3 Jahre)
von 1934 – 1945 Oberstadtsekretär Röhr (11 Jahre)
von 1945 – 1960 Angestellter Rieschel (16 Jahre)
von 1961 – 1979 Angestellter Schönborn (19 Jahre)
von 1979 – 1995 Angestellte Brand (16 Jahre)
ab 1995 Standesbeamtin Neumann
ab 2000 zzgl. Standesbeamter Schober
In diesem Zeitraum waren außerdem über 30 Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Standesbeamte oder Sachbearbeiter im Standesamt tätig, z. B. Herr Thieme, Herr Silz, Frau Scheide, Frau Schenker, Herr Schober. Zu bemerken ist noch, dass ab 1957 für die bisherigen Standesbeamten die Bezeichnung „Beauftragter für Personenstandswesen“ bestand und seit 1963 Bezeichnung „Leiter des Standesamtes“.
Interessant ist auch, dass bereits das Personenstandsgesetz von 1875 in seinem § 2 die Festlegung enthielt, dass zu Standesbeamten und deren Stellvertretern auch weibliche Personen bestellt werden konnten. Das aber diese damals schon vorgesehene Gleichstellung der Frau mit dem Mann bei der Berufung in öffentlichen Funktionen nur auf dem Papier stand, beweist die Tatsache, dass in Eisenberg erst nach 103 Jahren eine weibliche Person als Standesamtsleiterin berufen worden ist.
Am 09.01.1964 ging mehrere Standesämter, z. B. Petersberg oder Crossen in den Zuständigkeitsbereich des Standesamtsbezirkes Eisenberg über.
Eine wichtige Veränderung auf dem Gebiete des Personenstandswesens trat im Jahre 1965 ein. Durch die Bildung der Kreisurkundenstellen oblag diesen nunmehr die Fortführung der Personenstandsbücher aller Standesämter des Kreises und auch die Ausstellung aller Urkunden aus diesen vorhandenen Personenstandsbüchern.
Zu diesem Zweck gaben die Standesämter an jedem Jahresende die Bücher des laufenden Jahres an die Urkundenstelle des Kreises ab. Die Urkundenstellen existierten bis 1998. Ab diesem Zeitpunkt werden die Urkunden wieder vom zuständigen Standesamt ausgestellt.
Ein bisschen Statistik gehört natürlich auch zu einem Jubiläum und so sollen an dieser Stelle einige Zahlen genannt werden, die Aufschluss über die Entwicklung des Standesamtes geben und zugleich ein Stück Eisenberger Geschichte widerspiegeln.
Eheschließungen
In 130 Jahren (1876 – 1975) sind
insgesamt 15569 Eheschließungen
beurkundet worden.
Davon entfallen auf die Zeiträume
von 1876 bis 1900 = 1.650 (10,60 %)
von 1901 bis 1925 = 2.379 (15,29 %)
von 1926 bis 1950 = 2.938 (18,87 %)
von 1951 bis 1975 = 4.370 (28,07 %)
von 1976 bis 1990 = 3.083 (19,79 %)
von 1991 bis 2005 = 1.149 (7, 38 %) Eheschließungen.
Kriegssterbefälle
In den Jahren des 1. Weltkrieges von 1914 – 1918 wurden von 1.355 Gesamtsterbefällen allein 352 als Kriegssterbefälle beurkundet, das sind 26 % aller Sterbefälle in diesem Zeitraum. Umgerechnet auf die damalige Einwohnerzahl sind etwa 5 %, das heißt, jeder 20. Einwohner ein Opfer des 1. Weltkrieges geworden.
In den Jahren des 2. Weltkrieges wurden von insgesamt 1.835 Gesamtsterbefällen 402 als Kriegssterbefälle beurkundet, das sind 22 % aller Sterbefälle in diesem Zeitraum.
Für die Kriegssterbefälle des 2. Weltkrieges kommt aber noch hinzu, dass besonders in den Jahren von 1943 – 1946 ein erheblicher Anteil der Angehörigen der damaligen Streitkräfte nur als vermisst gemeldet wurden, bzw. ohne jegliche Benachrichtigung der Angehörigen verschollen blieben. Sie konnten demzufolge überhaupt nicht beurkundet werden.
Ein Teil davon wurde in den Nachkriegsjahren auf Antrag der Angehörigen für tot erklärt. Das sind bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Eisenberg 102 Todeserklärungen.
Dieser Anteil der für tot erklärten ist aber nur etwa ein Viertel der tatsächlich Vermissten oder Verschollenen, so dass zu den vorgenannten Kriegssterbefällen von 402 noch 102 für tot erklärte sowie rund noch 300 Vermisste hinzukommen, die weder als Sterbefall beurkundet sind, noch für tot erklärt wurden, so dass die Gesamtanzahl der Toten des 2. Weltkrieges für Eisenberg rund 800 beträgt.
Das sind etwa 7 % der damaligen Einwohnerzahl und bedeutet, dass fast jeder 13. Einwohner von Eisenberg ein Todesopfer des 2. Weltkrieges geworden ist.
Das Durchschnittsalter der Kriegssterbefälle beider Weltkriege liegt bei 26,7 Jahren.
Räumlichkeiten des Standesamtes
Das Standesamt war zunächst Rathaus, später eine zeitlang im Gebäude der ehemaligen Berufsschule (heute befinden sich hier das Sozialamt und die Kommunalaufsicht des Landratsamtes)untergebracht. Von 1920 bis 1952 befand es sich im Schloss, das zu dieser Zeit als Rathaus genutzt worden ist. Das Haus Steinweg Nr. 14 war von 1965 bis 1994 das Domizil des Standedsamtes. Seit dieser Zeit befindet es sich wieder im Rathaus der Stadt Eisenberg.
|