Die Hauptaufgabe eines Standesamtes besteht darin Personenstandsfälle zu beurkunden. Diese Personenstandsfälle werden in den jeweils dafür vorgesehenen Personenstandsregistern beurkundet. Ab dem Jahr 2009 werden alle Personenstandsregister elektronisch geführt. Die Register vor 2009 werden hauptsächlich noch in Buchform geführt, wobei die Standesämter bemüht sein werden, auch diese Papierregister sukzessiv in die elektronische Form zu überführen.
Folgende Personenstandsregister werden durch die Standesämter geführt: Geburtenregister dient der Beurkundung von Geburten, das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister der Beurkundung von Ehen und Lebenspartnerschaften und das Sterberegister der Beurkundung von Sterbefällen.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir auf dieser Seite nicht abschließend auf alle Teilbereiche der standesamtlichen Tätigkeit eingehen können. Aufgrund der Komplexität und der Menge der Gesetze und Verordnungen können wir auf dieser Seite eventuelle Konstellationen und Besonderheiten insbesondere in Zusammenhang mit ausländischem Recht nicht näher darstellen. Diese Seite soll Ihnen lediglich eine grobe Orientierungshilfe bei grundlegenden Fragen rund um unser Standesamt sein. Wenn Sie konkrete Fragen, Probleme oder auch Anregungen zu einem bestimmten Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an einen unserer Standesbeamten.