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Eheschließungen

1. Allgemeines zur Eheschließung

2. Anmeldung der Eheschließung

Allgemeines zur Eheschließung

  • Trausäle
    Das Standesamt Eisenberg/Thür. bietet Ihnen für Eheschließungen in unserem Standesamtsbezirk zwei Trausäle, den Trausaal (ehemaliger Ratssaal) im Rathaus von Eisenberg und den Ratssaal im Rittergut zu Schkölen, an.
Im Trausaal

Rittergut Schkölen


  • Ehename
    Die Ehegatten sollten einen Ehenamen bestimmen, müssen dies aber nicht unbedingt tun. Für den Fall, dass die Ehegatten keinen Ehenamen bestimmen, so führen beide ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung fort. Eine nachträgliche Bestimmung eines Ehenamen ist für diesen Fall jederzeit möglich.
    Zum Ehenamen können sowohl der Geburts- als auch der Familienname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.

    Ein Ehegatte, dessen Geburt- oder Familienname nicht Ehename wird, kann seinen Geburts- oder Familiennamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.

  • Geburtsname
    ist der Name, der aus einer aktuell ausgestellten Geburtsurkunde hervorgeht.

  • Familienname
    ist der Name, der zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesbeamten geführt wird. (Bei noch nicht verheirateten Personen deckt sich der Begriff Geburtsnamen mit dem des Familiennamens).

  • Trauzeugen
    Ein Trauzeuge ist eine von Braut und Bräutigam benannte Person, die bei der Eheschließung anwesend ist und diese bezeugt. Üblicher Weise steht ein Trauzeuge dem Brautpaar auch nach der Eheschließung mit Rat und Tat zur Seite.
    Trauzeugen sind in Deutschland seit dem 1. Juli 1998 nicht mehr zwingen vorgeschrieben, können aber dennoch bestimmt werden.
    Trauzeugen sollen volljährig sein und sich zur Eheschließung ausweisen können.
    Von den Trauzeugen werden folgende Daten erhoben: Vor- und Familiennamen, Alter, Beruf, Wohnort und Wohnung.

  • Ringe
    Es gibt keine Regelung wonach ein Ringwechsel vorgeschrieben ist. Der Ringwechsel ist lediglich ein traditionelles Ritual, womit die Verbundenheit der Eheleute auch öffentlich demonstriert wird.

  • Schreibtischtrauungen
    Anfragen zu einer sog. Schreibtischtrauung nehmen in letzter Zeit vermehrt zu. Unter einer solchen Trauung versteht man eine Eheschließung ohne große zeremonielle Ausgestaltung, d.h. bei der Eheschließung wird auf Trauzeugen, Gäste, musikalische Untermahlung, ggf. Ringwechsel und Ansprache verzichtet und auf die gesetzlichen Vorschriften minimiert.

    Nichts desto trotz werden auch solche Eheschließungen bei uns in einer der Bedeutung der Ehe würdigen Form vorgenommen.

  • Termine für Eheschließungen
    Termine für Eheschließungen während unserer Dienstzeiten sind grundsätzlich möglich. Termine außerhalb der Dienstzeiten des Standesamtes können jedoch auch mit den Standesbeamten vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie sich für einen Eheschließungstermin außerhalb der Dienstzeiten unseres Standesamtes entscheiden, dafür eine Gebühr von 50,00 Euro, zzgl. der regulären Gebühren für die Prüfung der Ehefähigkeit, erhoben wird.

     

  • Bräuche

    • Fichtensetzen/Kränze binden
      In unserer Region, wie auch in einigen anderen Gegenden ist es üblich, dass Freunde und oder Nachbarn am Polterabend oder, falls dieser ausgelassen wird, am Abend vor der Hochzeit, entweder einen aus Tannenzweigen geformten Kranz, der mit weißen (Papier)blumen dekoriert ist, über der Hauseingangstür anbringen oder zwei Fichten die mit einem solchen Kranz verbunden sind an die Hauseingangstür des Brautpaares gesetzt werden. Dabei finden alle Vorbereitungen, wie Kranzbinden usw. ohne das Brautpaar statt. Das Anbringen des Kranzes ist Aufgabe der männlichen Freunde oder Nachbarn des Brautpaares. Nach dem Anbringen werden die Freunde und Nachbarn durch das Brautpaar zu einem Umtrunk eingeladen.

    • der Polterabend
      Der Polterabend ist ein sehr alter Brauch, der vermutlich noch aus vorchristlichen Zeiten stammt. Durch das Zerschlagen von Steingut und Porzellan sollen böse Geister vertrieben werden. Keinesfalls darf Glas zerschlagen werden, da es als Unglückssymbol gilt. Die Scherben müssen vom künftigen Brautpaar gemeinsam zusammengekehrt werden. Traditionell findet der Polterabend am Tag vor der Trauung statt.

    • der Junggesellenabschied
      Wenige Tage vor der Hochzeit feiert der Bräutigam mit seinen männlichen Freunden einen ausgelassenen Abschied vom Junggesellendasein. Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Am selben Abend zieht auch oft die Braut mit ihren Freundinnen zum "Jungesellinnenabschied" los, ein Zusammentreffen mit dem anderen Tross sollte vermieden werden.
      Der Junggesellenabschied ist eine Tradition aus England („Stag Night“) und wurde früher beim Vater des Bräutigams abgehalten. Die Männer der beiden zu vereinigenden Häuser prüften damals auf das Genaueste, ob sich der Bräutigam mit seinen ehelichen Pflichten auskennt. In feinster Festtagskleidung wurden dabei Ansprachen von den Familienoberhäuptern abgehalten. Der Junggesellenabend als Abschied von den Kumpeln des Bräutigams wurde erst in neuerer Zeit in Deutschland eingeführt.

    • das Brautkleid
      Heute ist das weiße Hochzeitskleid noch immer ganz in Mode. Die Farbe weiß symbolisiert die Reinheit der Braut. Allerdings war weiß nicht schon immer die Hochzeitsfarbe. Früher galt in vielen Gegenden schwarz als die festlichste Farbe. Auch rot war einmal die vorherrschende Farbe für eine Hochzeit. Rot gilt als Farbe der Liebe. So ist zum Beispiel in Bulgarien heute noch rot die vorherrschende Farbe bei Eheschließungen. Die Braut trägt ein rotes Brautkleid und rote Schuhe. Es wird eine rote Hochzeitsfahne geschwenkt und der Raum für die Feier mit roten Girlanden geschmückt.

    • der Brautschleier
      Der weiße Brautschleier der Braut stand ursprünglich für deren Jungfräulichkeit. Früher war dies auch der einzige weiße Bestandteil der Hochzeitsgarderobe der Braut. So wurde im bäuerlichen Umfeld in der Sonntagsgarderobe geheiratet. Traditionell war diese schwarz. Erst später wurde die Farbe des Kleides ebenfalls weiß. Um Mitternacht war die Braut keine Braut, sondern nunmehr Ehefrau. Deshalb wurde dann der Schleier abgenommen. Dieser Brauch existiert noch heute. Oft erfolgt um Mitternacht ein Schleiertanz. Die Braut tanzt alleine und alle unverheirateten Frauen versuchen, ein Stück des Schleiers abzureißen. Wer das größte Stück des Schleiers erwischt hat, soll gemäß dem Brauch die nächste Braut sein.

    • der Brautstrauß
      Traditionell ist es die Aufgabe des Bräutigams, den Brautstrauß zu besorgen. Diesen überreicht er dann vor dem Standesamt seiner Braut. Zum Ende der Feier existiert der Brauch des Brautstraußwerfens. Es versammeln sich alle unverheirateten Frauen hinter der Braut. Diese wirft den Brautstrauß blind in die Menge. Wer den Strauß fängt, soll die nächste Braut werden.
      Blumenschmuck zur Hochzeit gab es durch alle Zeiten. Der Brautstrauß, wie er heute noch Verwendung findet, taucht das erste Mal in der Renaissance auf und diente einem sehr praktischen Sinn. Durch die damals übliche vernachlässigte Körperhygiene und den oftmals exzessiven Einsatz von Weihrauch herrschte während einer Hochzeit in der Kirche im Sinne des Wortes 'dicke Luft'. Die Brautsträuße der Renaissance waren reine Duftsträuße, die durch ihren intensiven Geruch die Braut vor Ohnmachtsanfällen während der Trauung bewahren sollten.
      Ist die Braut Jungfrau, bestehen Strauß und Kranz aus Myrte; bei der zweiten Hochzeit werden traditionell dafür Orangenblüten verwendet.

    • die Brautschuhe
      Früher war es Brauch, dass die Braut ihre Brautschuhe von gesparten Pfennigen bezahlte. Heute wird dieser Brauch mit Euro-Cents fortgeführt. Dadurch soll die Sparsamkeit der Braut symbolisiert werden. Während der Hochzeitsfeier gibt es den Brauch der Brautschuhversteigerung. Der Braut wird ihr Schuh „entwendet“. Anschließend wird der Schuh unter den Hochzeitsgästen symbolisch versteigert. Dabei legen die Gäste ihre Gebote in den Brautschuh. Zum Schluss ersteigert der Bräutigam den Schuh samt den bis dahin eingeworfenen Beträgen. Das Geld bleibt beim Brautpaar, der Bräutigam gibt den Schuh an seine Braut zurück.

    • der Brautraub:
      Über den Brauch des Brautraubes gibt es unterschiedliche Meinungen und Überlieferungen.
      Die eine besagt, dass es im alten Rom und bei den Griechen üblich war, daß die Hochzeiten durch die Familien vereinbart wurden, wie es auch heute noch in einigen Kulturkreisen der Fall ist. Viele wussten sich deshalb nicht anders zu helfen, als die Auserwählte aus ihrer Familie zu rauben und die Eltern zu erpressen, daß sie ihre Einwilligung zu Hochzeit gaben.

      Eine andere Überlieferung besagt, dass dieser Brauch aus dem Mittelalter herrührt und auf das vermeintliche Recht der ersten Nacht zurückzuführen ist. Einem Mythos zufolge hatten der Klerus und der Adel im Mittelalter das Recht, ihre weiblichen Untergebenen in der Hochzeitsnacht zu entjungfern. Damals sollen die Bräute von den Vasallen der Obrigkeit aus den Hochzeiten abgeholt oder vielmehr entführt worden sein.

      Bei Hochzeitsfeiern heutzutage soll die Brautentführung für Stimmung sorgen. Die Braut wird von Freunden in ein anderes Lokal gebracht. Dort wird reichlich gebechert. Der Bräutigam muß sich auf die Suche nach seiner Frau machen. Wenn er sie gefunden hat, überreicht er ihr ihren Brautstrauß. Oft wird noch zusammen gesungen. Alle Hochzeitsgäste setzen sich einen selbstgebastelten Papierhut auf und begleiten das Brautpaar zurück ins Lokal, natürlich erst nachdem der Bräutigam die Zeche gezahlt hat.
      Im Lokal muß der Bräutigam dann erst mit umgehängten Flaschen und hochgekrempelter Hose mit einem Besen tanzen. Lassen sich alle Beteiligten auf diesen Spaß ein und ufert dieser auch zeitlich nicht aus, kann dieser Brauch ein Stimmungsloch am Nachmittag oder Abend stopfen. Wird die Braut jedoch an einen Ort entführt, wo sie nicht gefunden wird, kann diese Einlage auch die ganze Stimmung verderben.

    • Durchsägen eines Baumstammes
      In unserer Region ist es ein regelmäßig gepflegter Brauch, dass nach der Trauung ein auf einem Sägebock liegender Holzstamm gemeinsam von Braut und Bräutigam zersägt wird. Ursprünglich verwendet man dafür eine Schrotsäge, bei der es darauf ankommt, stets abwechselnd zu ziehen, damit sie sich nicht verklemmt. Dieser Brauch steht einerseits dafür dass Probleme in der Ehe gemeinsam behoben und Hindernisse gemeinsam aus dem Weg geschafft werden und andererseits für die gemeinsame, gleichberechtigte Arbeit, die das Brautpaar in ihrer Ehe versuchen möchte. Dieser Brauch symbolisiert die notwendige Balance von Reden und Hören, von Aktivsein und Seinlassen und die notwendige Aufmerksamkeit für die jeweiligen Bedürfnisse des Partners.

    • Blumenkinder/ Blumen streuen

      das Reisstreuen
      Oft wird das Brautpaar, während es nach der Hochzeitszeremonie aus dem Standesamt kommt, mit Reis beworfen. Dieser Brauch, der sehr wahrscheinlich aus Asien überliefert wurde, steht eigentlich für den Wunsch nach einer fruchtbaren und kinderreichen Ehe.

      Aus moralischen und solidarischen Gründen wird allerdings immer öfter auf das Werfen von Reis verzichtet (In anderen Teilen der Welt müssen die Menschen hungern und würden sich über etwas Reis zum Essen freuen und hierzulande wird der Reis aus Traditionsgründen auf den Boden geworfen). Außerdem ist das Reiskorn in Zeiten der Pille in gewisser Weise als zweideutiges Bild zu verstehen, weshalb viele junge Brautpaare völlig auf das Brauchtum verzichten. Am Eingang einiger Kirchen und Standesämter stehen gar Hinweisschilder, dass man dergleichen aus den genannten Gründen besser unterlässt. Auch bei uns in Eisenberg wird das Reiswerfen nicht gerade gern gesehen, zum einen werden dadurch Probleme mit Ungeziefer, Mäusen oder Ratten provoziert, zum anderen kann der Reis auch zu einer Gefahrenquelle gerade bei Regen werden.
      Deshalb entscheiden sich einige Hochzeitsgesellschaften dafür, allen Gästen beim Verlassen des Standesamtes kleine Seifenblasen-Fläschchen zu überreichen. Die Gäste pusten Seifenblasen, während das Brautpaar das Standesamt verlässt. Auf diese Art kann das Brautpaar umweltbewusst und dekorativ begrüßt werden. Die Seifenblasen werden dabei als Symbol für die Träume und Wünsche des Brautpaars gesehen, die in Erfüllung gehen sollen. Die Fläschchen können als Andenken aufbewahrt oder entsorgt werden. Manchmal lässt man auch mit Helium gefüllte Luftballons (meist in Herzform) steigen, die mit dem Namen und der Anschrift des Brautpaars versehen sind. Die Empfänger oder zufälligen Finder der Luftballons können dann dem Paar Glückwünsche schicken.

    • Braut über die Schwelle tragen
      Neben dem Polterabend dient auch der Brauch des über die Schwelle Tragens, der Vertreibung bzw. des Abschüttelns böser Geister. Beim ersten Betreten der neuen gemeinsamen Wohnung mußte der Bräutigam die Braut über die Schwelle tragen, damit böse Geister, die die Braut verfolgen, hinter ihnen gelassen werden. Denselben Zweck erfüllte auch ein Sprung der Braut über die Schwelle. Dieser Brauch hat sich bis heute gehalten, obwohl die meisten Paare schon vor der Ehe zusammenleben.

    • der Geldregen
      Oft ist es auch üblich, dass das Brautpaar beim Verlassen des Standesamtes Münzen bereithält. Es wird dann ein Seil vor das Eingangsportal gespannt, welches das Brautpaar am Weitergehen hindert. Mit einer kleinen Geldsumme kauft sich der Bräutigam von seinen Junggesellensünden frei. Mancherorts ist es auch Brauch, dass das Brautpaar mit Münzen um sich wirft. Es muß aber eine gerade Anzahl der Münzen sein, denn nur diese zieht Reichtum nach sich. Es ist aber auch wichtig, sie mit der rechten Hand zu werfen, damit Braut und Bräutigam rechte Nachbarn werden.

    • Autokorso
      Häufig wird auf den Fahrten nach der Hochzeit das Brautpaar von einem Autokorso begleitet. Dabei hupen die begleitenden Autos, um Aufmerksamkeit für das Brautpaar zu erlangen oder dem Auto, in dem das Brautpaar sitzt, werden Blechdosen angebunden, die beim Fahren laut scheppern. In manchen Gegenden ist es auch üblich, den Autokorso auf dem Weg von der Trauung zur Feier anzuhalten und Wegezoll zu verlangen. Dieser Zoll wird üblicherweise mit Schnaps oder anderen hochprozentigen Alkoholika beglichen, die an die am Weg Stehenden ausgegeben und mit den Brautleuten gemeinsam getrunken werden, bevor diese die Fahrt fortsetzen können.

      In neuerer Zeit verbreitet sich der Brauch für die Brautleute ein besonderes Auto zu verwenden, etwa einen Sportwagen, eine luxuriöse Limousine oder einen Oldtimer. Oft werden diese Wagen mit Blumen oder Schleifen besonders geschmückt.

    • Hochzeitstorte
      Zu vielen Hochzeitsfeiern gehört ein Buffet mit Kuchen. Mittelpunkt dieses Kuchenbuffets ist die Hochzeitstorte, die oft gemeinsam von dem Hochzeitspaar angeschnitten wird. Beim gemeinsamen Anschneiden der Torte gilt, dass derjenige das Sagen in der Ehe hat, der seine Hand über der des anderen am Messer hält.

    • Streiche
      In manchen Gegenden ist es auch Brauch, dem Brautpaar einen Streich in dessen Wohnung zu spielen.

      • Gegenstände der Wohnung werden versteckt oder umgeräumt. Zum Beispiel
        Konservendosen ins Badezimmer, Bücher vom Wohnzimmer in andere Räume.
      • Einfrieren des Schlafzimmerschlüssels. Den "Weg" von der verschlossenen Schlafzimmertür bis zur Gefriertruhe wird mit Aufgaben versehen, die zuerst zu lösen sind.
      • Verstecken von mitgebrachten Weckern, die auf nächtliche Uhrzeiten programmiert sind.
      • Hartkochen von Eiern im Kühlschrank, Vertauschen von Salz und Zucker
      • Mit Wasser gefüllte Pappbecher versperren den Zugang zur Wohnung (Treppenhaus) oder zu Zimmern (Bad/Schlafzimmer).
      • Herausdrehen aller Lampen und Sicherungen
      • Schlafzimmer präparieren z.B. mit Luftballons füllen, mit Kronenkorken/Flaschendeckeln das Bett sowie den Boden verzieren Inserat in die Lokalzeitung setzen, man habe etwas günstig abzugeben, so dass das verkaterte Ehepaar frühmorgens von Schnäppchenjägern wach geklingelt wird.

  • Parkmöglichkeiten
    Parkmöglichkeiten finden Sie im gesamten Bereich des Marktes, z.B. der gebührenpflichtige Bereich auf dem vorderen Marktplatz (1/2 Stunde gebührenfrei!) oder die Kurzzeitparkplätze seitlich und hinter dem Rathaus (mit Parkscheibe 1 h). Zur Eheschließung selbst, ist es dann möglich den Fußgängerbereich vor dem Rathaus zu befahren und unmittelbar vor dem Eingang des Standesamtes zu parken.


Anmeldung der Eheschließung

  • Zuständigkeit und Gültigkeit der Anmeldung
    Zuständig für die Eheschließung und auch für die Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    Hat oder haben einer der Verlobten mehrere Wohnsitze, so haben die Verlobten die Wahl unter mehreren zuständigen Standesämtern.
    Die Anmeldung der Eheschließung ist ab dem Tage der Anmeldung 6 Monate gültig.



  • Ermächtigung
    Wollen die Verlobten vor einem Standesbeamten heiraten, der für die Eheschließung nicht zuständig ist, so hat der Standesbeamte, bei dem die Eheschließung angemeldet worden ist, mit Bescheinigung über die Anmeldung eine Ermächtigung zur Vornahme der Eheschließung zu erteilen.



  • Durch wen und wie muss eine Eheschließung angemeldet werden
    Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei ihrem zuständigen Standesamt anzumelden.
    Ist einer der Verlobten verhindert, so hat er eine schriftliche Erklärung (Beitrittserklärung) darüber abzugeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist.
    Eine solche Beitrittserklärung muß alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Erklärungen beinhalten. Sie erhalten diese Beitrittserklärungen bei jedem Standesamt.



  • Dolmetscher
    Versteht ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend, so ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen. Als Dolmetscher sollen nur voll geschäftsfähige Personen hinzugezogen werden. Die Kosten für den Dolmetscher tragen die Beteiligten (z.B. im Falle einer Eheschließung die Verlobten). Gleiches gilt für gehörlose, stumme oder sonst am Sprechen verhinderte Personen.

 

  • Welche Unterlagen müssen wir für unsere Eheschließung beibringen

    • ... wird überarbeitet ...


  • Was ist ein(e):

Geburtsschein
In einem Geburtsschein sind lediglich Vor- und Familienname sowie Tag und Ort
der Geburt eines Kindes als auch das Standesamt und die Registernummer vermerkt.

Geburtsurkunde
In einer Geburtsurkunde werden Vor- und Familienname, Geschlecht, Tag und Ort
der Geburt, Standesamt, Registernummer und die Eltern aufgenommen.

Ist ein Kind an Kindes Statt angenommen (adoptiert) worden, so werden in einer
Geburtsurkunde nur die juristischen Eltern (Adoptiveltern) aufgenommen. Einen
Vermerk über eine Adoption enthält eine Geburtsurkunde nicht.

Heiratsurkunde
In einer Heiratsurkunde werden die Vor-, Familien- und ggf. Geburtsnamen der
Ehegatten eingetragen, die sie zum Zeitpunkt der Ehe führen. Weiterhin werden in
einer Heiratsurkunde ggf. akademische Grade, Wohnort, Tag und Ort der Geburt,
Standesamt und Reg. Nr. des Geburtseintrages, rechtliche Zugehörigkeit oder
Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft der Ehegatten, Tag
und Ort der Eheschließung sowie Standesamt und Registernummer vermerkt. Im
Falle einer Auflösung der Ehe wird das Nichtbestehen ebenfalls in der Heiratsurkunde
vermerkt.

Sterbeurkunde
In einer Sterbeurkunde werden Vor-, Familien- und ggf. Geburtsnamen, Ort, Tag
und Stunde des Todes sowie Standesamt und Registernummer des Sterbe-
eintrages, ggf. akademische Grade, Wohnort, Tag und Ort der Geburt, rechtliche
Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft
und der Familienstand der Verstorbenen eingetragen. War der Verstorbene
verheiratet, so werden auch Vor- und Familienname seines Ehegatten und ggf. dessen
akademische Grade in der Sterbeurkunde aufgeführt.

Beglaubigte Abschriften/Ablichtungen aus den Personenstandsbüchern
Eine begl. Abschrift ist eine Wortgetreue Abschrift des Eintrages im
Personenstandsbuch einschließlich aller besonderen Kennzeichnungen.

Beglaubigte Abschriften können aus Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträgen
sowie Familienbüchern ausgestellt werden. Beglaubigte Abschriften können auch
durch Ablichtung hergestellt werden.

Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch
Eine Abschrift aus dem Familienbuch ist eine Wortgetreue Abschrift des
Familienbuches einschließlich aller besonderen Kennzeichnungen. (Bild)

Ein Auszug des Familienbuches sind alle Angaben, die sich aus dem Familienbuch
ergeben, mit Ausnahme der Angaben zu den Eltern und Kindern, eingetragen.
Beglaubigte Abschriften können auch durch Ablichtung hergestellt werden. (Bild)

Mehrsprachige Personenstandsurkunden
Nach dem Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus
Personenstandsbüchern können mehrsprachige Personenstandsurkunden aus
Personenstandsbüchern ausgestellt werden. Diese Urkunden haben den Vorteil, dass
Sie in den unten aufgeführten Vertragsstaaten weder einer Übersetzung noch einer
Beglaubigung (Legalisation) oder gleichwertiger Förmlichkeit bedürfen.

Das Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus
Personenstandsbüchern gilt außer für Deutschland auch zwischen folgenden Staaten:

  • Belgien Österreich
  • Bosnien-Herzegowina Polen
  • Frankreich Portugal
  • Italien Schweiz
  • Kroatien Serbien
  • Luxemburg Slowenien
  • Mazedonien Spanien
  • Montenegro Türkei
  • Niederlande

Aufenthaltsbescheinigung
Die Aufenthaltsbescheinigung ist eine Bescheinigung, die die zuständige
Einwohnermeldebehörde ausstellt. Sie versteht sich bei Deutschen Staatsangehörigen
als eine Art Ledigkeitsbescheinigung. Sie enthält Angaben zu Vor- und
Familiennamen, Familienstand, Wohnort und Wohnung, Staatsangehörigkeit,
rechtliche Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche oder
Religionsgesellschaft und zu im Haushalt aufgenommenen Kindern. Bei mehreren
Wohnsitzen ist auch immer eine Bescheinigung des Hauptwohnsitzes beizubringen.

Ehefähigkeitszeugnis
Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, bedarf eines Zeugnisses der inneren Behörde seines Heimatstaates, welches besagt, dass nach Heimatrecht des ausländischen Verlobten, der beabsichtigten Eheschließung in Deutschland kein Ehehindernis entgegensteht (Ehefähigkeitszeugnis). Welche Staaten Ehefähigkeitszeugnisse in diesem Sinne ausstellen, und wie zu verfahren ist, wenn ein Staat kein Ehefähigkeitszeugnis
ausstellt oder dieses nicht anerkannt wird, können Sie in Ihrem Standesamt erfragen.

 

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Geburten

Die Geburt eines Kindes muß dem Standesbeamten, in dessen Bezirk es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Ist ein Kind tot geboren oder in der Geburt verstorben, so muß die Anzeige spätestens am folgenden Werktag erstattet werden.

Zur Anzeige sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet

1. entweder der Vater des Kindes, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist,
2. oder die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
3. oder der Arzt, der dabei zugegen war,
4. oder jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist,
5. oder aber die Mutter, sobald sie dazu imstande ist.

Die Anzeige ist mündlich beim Standesamt zu erstatten!

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Sterbefälle

Der Tod eines Menschen muß dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden.

Zur Anzeige sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet

1. das Familienhaupt,
2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede Person, die bei dem Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist.

Die Anzeige ist mündlich beim Standesamt zu erstatten.

 

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Besondere Beurkundungen

Kirchenaustrittserklärungen

Beim Standesamt können Sie Ihren Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erklären. Dafür ist es lediglich notwendig, dass Sie persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, wie z.B. Personalausweis oder Reisepass, beim Standesamt ihren Austritt erklären und diesen mit ihrer Unterschrift/Handzeichen versehen.

Abstammung/Vaterschaftsanerkennung

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Die Vaterschaft kann vor jedem Standesbeamten in Deutschland, auch schon vor der Geburt des Kindes, anerkannt werden. Die Vaterschaftsanerkennung bedarf jedoch der Zustimmung der Kindesmutter.

Zur Anerkennung der Vaterschaft bietet es sich daher an, dass Vater und Mutter gemeinsam erscheinen!

Vorzulegende Unterlagen:
Bei noch ledigen Eltern genügt in der Regel die Vorlage eines Ausweisdokumentes, wie Personalausweis oder Reisepaß und der Geburtsurkunden beider Elternteile; und falls die Geburt des Kindes schon beurkundet ist, auch die Geburtsurkunde des Kindes.

Namenserklärungen

  • Erklärungen nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
  • Anschlusserklärungen an Namensänderung der Eltern oder eines Elternteiles
  • Antrag auf Erwerb des Familiennamens der Mutter
  • Neubestimmung nach Eheschließung oder gemeinsamer Sorge
  • Bestimmung des Geburtsnamen des Kindes (erstmalige Bestimmung)
  • Einbenennung des Kindes durch Ehegatten
  • getrennte Einwilligung zur Einbenennung
  • Namenserteilung durch Eltern
  • Wiederannahme eines früheren Namens
  • Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Widerruf einer Namenserklärung

Aufgrund des Umfanges und der Komplexität kann hier auf diesen Bereich nicht näher eingegangen werden. Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an einen unserer Standesbeamten.

 

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Personenstandsurkunden

Der Standesbeamte stellt aufgrund seiner Personenstandsbücher folgende Personenstandsurkunden aus:

1. beglaubigte Abschriften,
2. Geburtsscheine,
3. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden,
4. Auszüge aus dem Familienbuch

Das Standesamt Eisenberg/Thür. führt die Personenstandsbücher der ehemaligen Standesämter:

Eisenberg, Crossen, Schkölen, Schkölen/Land, Poppendorf, Großhelmsdorf, Königshofen, Petersberg

www.stadt-eisenberg.de