Informationen zu den Kommunal-, Landtags- & Europawahlen 2024

2024 stehen in Eisenberg und den erfüllten Gemeinden Gösen, Hainspitz, Mertendorf, Rauschwitz und Petersberg Wahlen an. Auf kommunaler Ebene wird ebenso gewählt wie auf Landes- und europäischer Ebene. Auf dieser Sonderseite stellen wir alle wichtigen Informationen zu den Wahlen zusammen.

Wahltermine in diesem Jahr

26. Mai 2024

  • Wahl zum Stadtrat der Stadt Eisenberg
  • Wahl des Bürgermeisters der Stadt Eisenberg
  • Wahl zum Kreistag des Saale-Holzland-Kreises
  • Wahl zum Landrat des Saale-Holzland-Kreises
     

9. Juni 2024

  • Europawahl
  • Ggf. Stichwahl zum Bürgermeister der Stadt Eisenberg
  • Ggf. Stichwahl zum Landrat des Saale-Holzland-Kreises
     

1. September 2024

  • Wahl des Thüringer Landtages
     

Briefwahl

Sie wollen Gebrauch von der Briefwahl machen? Dann können Sie über die untenstehenden Schaltflächen Ihren Wahlschein auch online beantragen. Die Anträge können ab dem 30. April gestellt werden und müssen bis spätestens 23. Mai ausgefüllt bei der Stadt Eisenberg eingegangen sein. Senden Sie den Antrag dazu einfach an die darauf versehene Adresse. Zur Beantragung klicken Sie einfach auf die entsprechende untenstehende Schaltfläche.

Wahlhelferinnen & Wahlhelfer gesucht!

Für die ordnungsgemäße Durchführung der anstehenden Wahlen (Termine siehe oben) werden wieder zahlreiche ehrenamtliche Unterstützer in den Wahllokalen gebraucht. Für die Urnenwahlbezirke und die Briefwahlbezirke werden rund 70 Personen in Eisenberg gesucht, die die Wahlvorstände bilden. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig, da alle Wahlhelferinnen und -helfer vorab in einer Schulung auf die Tätigkeit im Wahllokal vorbereitet werden. Allen Wahlhelferinnen und -helfern wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro gezahlt, bei verbundenen Wahlen erhöht sich die Entschädigung um 20,00 Euro.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Wahlhelferin und -helfer kann jeder werden, der für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist. Für die Kommunal- und Europawahlen heißt das, dass Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen müssen. Außerdem müssen Sie seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Eisenberg bzw. der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gemeldet und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Was sind die wesentlichen Aufgaben einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers?

  • Prüfung der Wahlberechtigungen
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
  • Schutz des gesamten Wahlvorganges vor Störungen und Beeinflussungen
     

An wen muss ich mich wenden, wenn ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig sein will?

Alle Fragen rund um das Ehrenamt Wahlhelfer beantwortet Ihnen das Hauptamt der Stadtverwaltung Eisenberg.

Symbolbild Wahlen