Ergebnis der Kommunalwahlen vom Sonntag

Symbolbild Wahlen

Am vergangenen Sonntag waren die Eisenbergerinnen und Eisenberger, sowie die wahlberechtigten Anwohner in den Gemeinden Hainspitz, Petersberg, Gösen, Mertendorf und Rauschwitz aufgerufen ihre Stimmen bei den Kommunalwahlen abzugeben. Folgende vorläufige Ergebnisse sind dabei herausgekommen.

Bürgermeisterwahl Eisenberg

Bekanntmachung:
1. der Feststellung des Wahlergebnisses Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Eisenberg/Thüringen

2. der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Eisenberg/Thüringen zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

 1. Bei der Wahl des Bürgermeisters am 26. Mai 2024 in der Stadt Eisenberg/Thüringen wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

  • Zahl der Wahlberechtigten: 8.646
  • Zahl der Wähler: 5.051
  • Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 112
  • Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 4.939

Davon entfielen auf die einzelnen Bewerber:

Listen-Nr.Bewerber

Kennwort, Name der Partei

Stimmen

Stimmen in Prozent

1

Golombek, Frank(AfD) Alternative für Deutschland

1.148

23,2

2

Kieslich, Michael(CDU) Christlich Demokratische Union

2.365

47,9

3

Walter, Rico(Einzelbewerber)

1.426

28,9 


Da bei der Wahl am 26. Mai 2024 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 09. Juni 2024 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zwischen den Bewerbern Kieslich, Michael (CDU) 2.365 Stimmen und Walter, Rico (Einzelbewerber) 1.426 Stimmen eine Stichwahl statt. 

Scheidet einer dieser beiden Bewerber vor der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit aus, findet die Stichwahl nicht statt; dann ist die Wahl zu wiederholen. 

Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Die Wahlbenachrichtigung für die erste Wahl behält ihre Gültigkeit. Wahlberechtigte, die für die erste Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl.

Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amtswegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen. Dies gilt auch für die Wahlberechtigten, die einen Wahlschein für die Stichwahl bereits vor der ersten Wahl beantragt haben. Im Übrigen können Wahlscheine für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht bereits vor der ersten Wahl einen Wahlschein beantragt hat, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Der Wahlschein kann mündlich oder schriftlich bei der Stadtverwaltung Eisenberg/Thüringen bis zum 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Der Antragsteller muss in dem Antrag seinen Familiennamen, Vornamen, sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift sowie die Anschrift angeben, an die der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu senden ist. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 08. Juni 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Ausnahmsweise erhält ein Wahlberechtigter noch bis zum 09. Juni 2024, bis 15.00 Uhr, auf Antrag bei der Gemeindeverwaltung einen Wahlschein, wenn

  • er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
  • die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind,
  • das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wurde oder
  • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Wahlanfechtung kann erst nach der Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl erfolgen.

2. Gleichzeitig wird hiermit die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Eisenberg/Thüringen zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bekannt gemacht.

Die Sitzung findet am Dienstag, den 11. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Markt 27, 07607 Eisenberg statt.

Im Übrigen gelten Status- und Funktionsbezeichnungen jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

Eisenberg, den 1. Juni 2024

gez. Schober
Gemeindewahlleiter

Stadtratswahl Eisenberg

Kommunalwahl am 26. Mai 2024 - Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Bei der Stadtratswahl (Verhältniswahl) am 26. Mai 2024 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

  • Zahl der Wahlberechtigten: 8.646
  • Zahl der Wähler: 5.052
  • Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 146
  • Zahl der gültigen Stimmabgaben: 4.906
  • Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt: 14.531

Auf die Wahlvorschläge entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen:

Listen-Nr.Kennwort der Partei, der Wählergruppe oder des EinzelbewerbersGewählt istlfd. Nr.Name,
Vorname
Stimmen

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DIE LINKE

(DIE LINKE)

 x

1

Much, Steffen

603

 

2

Scholz, Gabriele 

149

3

Nette, Ulrich

255

 

4

Messerschmidt, Florian

40

 

5

Trippens, Mirco

11

 

6

Sosna, Volker

44

 

7

Viereck, Max

132

 Gesamtstimmenzahl

 

 

 

 1234

 Zahl der auf den Wahl-vorschlag (DIE LINKE) entfallenden Sitze

 

 

 

 2

 

 

 

 2

 

  

 

Alternative für Deutschland

(AfD)

1

Golombek, Frank

2001

2

Hofmann, Frank

493

3

Schmidl, Heike

417

 

4

Gloger, André

87

5

Uhl, Stephan

166

 

6

Görlich, Rex

45

 

7

Manke, Heiko

56

8

Korrmann, Thomas

194

 

9

Poser, Andreas

32

 

10

Schulzig,Bernd

97

11

Merkel, Jürgen

109

 Gesamtstimmenzahl

 

 

 

3697

 Zahl der auf den Wahlvorschlag (AfD) entfallenden Sitze

 

 

 

 6

 

 

 

 

 

 

 

 

 3

 

 

 

 

 

 

 

 

Christlich Demokratische Union

(CDU)

1

Kieslich, Michael

2022

2

von Thaler, Jacqueline

484

3

Haase, Thomas

351

4

Lippold, Marcel

185

5

Diefenbach, Lydia

126

x

6

Hüttner, Robert

154

 

7

Studenik, Sebastian

123

 

8

Thiele, Mandy

31

 

9

Hartmann, Harald

37

 

10

Schumacher, Thomas

57

 

11

Kaufmann, Claudia

58

 

12

Lenk, Jens

120

 

13

Frankenstein, Michael

63

 

14

Henl, Heike

29

 

15

Klie, Daniel

57

 

16

Thiele, Matthias

48

 

17

Wartner, Burkhardt

55

 

18

Enderle, Thomas

33

 

19

Dummin, Thomas

39

 

20

Grosch, Steffen

36

 

21

Hoffmann, David

24

 x

22

Tostlebe, Steffen

131

 

23

Stano, Federico

101

 Gesamtstimmenzahl

 

 

 

 4364

 

 Zahl der auf den Wahlvorschlag (CDU) entfallenden Sitze

 

 

 

 7

 

 

 

 

4

 

 

 

  

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

(SPD)

1

Hauschild, Gerd

221

 

2

Schewe, Michael

188

 

3

Masek, Sebastian

210

 x

4

Lippert, Ingo

548

 

5

Göhrig, Jens

109

 x

6

Polten, Anja

258

 x

7

Walter, Rico

620

 

8

Prell, Steffen

38

 

9

Steek, Thomas

9

 

10

König, Harald

11

 

11

Strandt, Toni

18

 

12

Hipp, Andreas

19

 

13

Hoffmann, Doreen

50

 

14

Trübger, Kasten

99

 Gesamtstimmenzahl

 

 

 

 2398

 Zahl der auf den Wahlvorschlag (SPD) entfallenden Sitze

 

 

 

4

 

5

BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN

(GRÜNE)

 x

1

Kallus, Sabine

158

 

2

Meenzen, Knut

106

 

3

Martin, Karina

68

 

4

Mai, Alexander

15

 Gesamtstimmenzahl

 

 

 

347

 Zahl der auf den Wahlvorschlag (GRÜNE) entfallenden Sitze

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 6

 

 

 

 

 

 Bund der Selbständigen

(BDS)

x

1

Bielinski, Jürgen

758

x

2

von Thaler, Monika

441

x

3

Witkop, Götz

181

 

4

Thieme, Silvia

72

 

5

Bender, Nancy

156

 x

6

Schmied, Christian

252

 

7

Sommerwerk, Klaus

113

 

8

Thieme, Mario

110

 

9

Hemerka, Gabriele

28

 

10

Dörfel, Kay

60

 

11

Wohlfahrt, Daniel

40

 

12

Reinhard, Karsten

16

 

13

Eggert, Katrin

61

 

14

Kühl, Andreas

64

 

15

Belter, Steffen

57

 

16

Berlich, Reiner

82

 Gesamtstimmenzahl

 

 

 

 2491

 Zahl der auf den Wahlvorschlag (BDS) entfallenden Sitze

 

 

 

4

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde:

  •  Landratsamt Saale-Holzland-Kreis / Kommunalaufsicht, Postfach 1310, 07602 Eisenberg

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahl­ordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Eisenberg, den 1. Juni 2024

gez. Schober
Gemeindewahlleiter

Gemeinderatswahl Hainspitz

Kommunalwahl vom 26. Mai 2024 - Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Hainspitz

Bei der Gemeinderatswahl (Mehrheitswahl) am 26. Mai 2024 in der Gemeinde Hainspitz wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

  • Zahl der Wahlberechtigten: 548
  • Zahl der Wähler: 385
  • Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 2
  • Zahl der gültigen Stimmabgaben: 383
  • Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt: 2.432

Auf die Wahlvorschläge entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen:

Kennwort des Wahlvorschlages

Gewählt ist

Listen-platz

Name, Vorname der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der (aller) Bewerber im Wahlvorschlag

 

Stimmen

 

 

 

 

Alternative Liste

X

1

Filipiak, Arne

300

X

2

Berndt, Robert

280

X

3

Großinger, Katrin

265

X

4

Schau, Nicole

195

X

5

Spittel, Anke

261

X

6

Mißlitz, Thomas

277

X

7

Weber, Heiko

268

X

8

Rahnefeld, Monique

172

 

9

Mark, Enrico

138

 

10

Gröning, Michael

108

 

11

Kalow, Susanne

162

 

 

Einzelvorschläge

 

1

Fuchs, Sven

1

 

2

Jahn, Thomas

1

 

3

Laaser, Peter

1

 

4

Schwabe, Melanie

1

 

5

Thurmann, Ron

1

 

6

Viehweg, Kai

1

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahl­ordnung (Wahlvorschriften) anfechten:

  • Saale-Holzland-Kreis, Landratsamt / Kommunalaufsicht, Postfach 1310, 07602 Eisenberg

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der An­fechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Hainspitz, den 1. Juni 2024 

Lehmann
Gemeindewahlleiter

Gemeinderatswahl Petersberg

Kommunalwahl am 26. Mai 2024 - Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Petersberg

Bei der Gemeinderatswahl (Mehrheitswahl) am 26. Mai 2024 in der Gemeinde Petersberg wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

  •  Zahl der Wahlberechtigten: 242
  • Zahl der Wähler: 195
  • Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 6
  • Zahl der gültigen Stimmabgaben: 189
  • Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt: 930              

 Auf die Wahlvorschläge entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen:

Kennwort des Wahlvorschlages

Gewählt ist

Listen-platz

Name, Vorname der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der (aller) Bewerber im Wahlvorschlag 

Stimmen

 

 

Sportgemeinschaft Petersberg

X

1

Löber, Thomas

165

X

2

Groß, Uwe

148

X

3

Lenzner, Dennis

141

X

4

Krumbholz, Petra

156

X

5

Exner, Dirk

156

X

6

Schenker, Marko

136

 

 

 

 

 

 

Einzelvorschläge

 

1

Lendorf, Rainer

5

 

2

Burges, Rico

4

 

3

Kunze, Wilma

4

 

4

Werner, Thomas

3

 

5

Gröbe, Sebastian

2

 

6

Meenzen, Volkmar

1

 

7

Schütt, Klaus-Dieter

1

 

8

Lendorf, Annette

1

 

9

Meenzen, Daniel

1

 

10

Becher, Uwe

1

 

11

Hoffmann, Anett

1

 

12

Lange, Torsten

1

 

13

Lange, Nancy

1

 

14

Kubik, Marion

1

 

15

Klank, Gerda

1

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahl­ordnung (Wahlvorschriften) anfechten:

  • Saale-Holzland-Kreis, Landratsamt / Kommunalaufsicht, Postfach 1310, 07602 Eisenberg

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der An­fechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Petersberg, den 1. Juni 2024

Ewald
Gemeindewahlleiter

Gemeinderatswahl Gösen

Kommunalwahl vom 26. Mai 2024 - Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Gösen

Bei der Gemeinderatswahl (Mehrheitswahl) am 26. Mai 2024 in der Gemeinde Gösen wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

  • Zahl der Wahlberechtigten: 181
  • Zahl der Wähler: 135
  • Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 5
  • Zahl der gültigen Stimmabgaben: 130
  • Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt: 629

Auf die Wahlvorschläge entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen:

Kennwort des Wahlvorschlages

Gewählt ist

Listen-platz

Name, Vorname der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der (aller) Bewerber im Wahlvorschlag

 

Stimmen

 

 

 

Bürger

für Gösen

X

1

Wolf, Johannes

86

X

2

Bärthel, Matthias

82

X

3

Pischner, Martina

90

X

4

Schreiber, Mario

80

X

5

Lehmann, Steffen

54

 

6

Marzoch, Andrea

33

 

7

Heidrich, Marius

47

X

8

Zimny, Nicole

69

 

9

Ring, Cynthia

40

 

10

Puschendorf, Frank

45

 

Einzelvorschläge

 

1

Bärthel, Eva

1

 

2

Prüfer, Jörg

1

 

3

Alk, Undine

1

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahl­ordnung (Wahlvorschriften) anfechten:

  • Saale-Holzland-Kreis, Landratsamt / Kommunalaufsicht, Postfach 1310, 07602 Eisenberg

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der An­fechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Gösen, den 1. Juni 2024

Heidrich
Gemeindewahlleiterin

Gemeinderatswahl Mertendorf

 Kommunalwahl am 26. Mai 2024 - Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Mertendorf

Bei der Gemeinderatswahl (Mehrheitswahl) am 26. Mai 2024 in der Gemeinde Mertendorf wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

  • Zahl der Wahlberechtigten: 109
  • Zahl der Wähler: 82
  • Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 0
  • Zahl der gültigen Stimmabgaben: 82
  • Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt: 402       

Auf die Wahlvorschläge entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen:

Kennwort des Wahlvorschlages

Gewählt ist

Listen-platz

Name, Vorname der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der (aller) Bewerber im Wahlvorschlag

 

Stimmen

 

 

Unabhängige Wähler-gemeinschaft

X

1

Gruber, Torsten

57

X

2

Seifert, Thomas

58

X

3

Hentschel, André

68

X

4

Götte, Matthias

69

X

5

Liersch, Mario

64

X

6

Schäfer, Jörg

69

 

 

 

Einzelvorschläge

 

1

Geikler, Matthias

4

 

2

Magi, Kathleen

3

 

3

Henn, Thomas

3

 

4

Henn, Klaus

2

 

5

Treffer, Vera

2

 

6

Schöppe, Ingo

1

 

7

Theil, Silke

1

 

8

Reichpietsch, Ronny

1

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahl­ordnung (Wahlvorschriften) anfechten:

  • Saale-Holzland-Kreis, Landratsamt / Kommunalaufsicht, Postfach 1310, 07602 Eisenberg

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der An­fechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Mertendorf, den 1. Juni 2024

Werk
Gemeindewahlleiter

Gemeinderatswahl Rauschwitz

Kommunalwahl vom 26. Mai 2024 - Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Rauschwitz

Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2024 in der Gemeinde Rauschwitz wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

  • Zahl der Wahlberechtigten: 172
  • Zahl der Wähler: 148
  • Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 9
  • Zahl der gültigen Stimmabgaben: 139
  • Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt: 415

Auf die Wahlvorschläge entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen:

Kennwort des Wahlvorschlages

Gewählt ist

Listen-platz

Name, Vorname der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der (aller) Bewerber im Wahlvorschlag

Stimmen

 

 

 

Bauernverband / offene Liste

 

1

Stachowski, Katja

16

 

2

Schnellhorn, Marco

33

X

3

Becher, Steffen

37

 

4

Götze, Maik

18

X

5

Hansmann, Reinhold

51

 

6

Mösezahl, Neo

7

 

7

Baum, Stefan

8

 

Wahlvorschlag insgesamt

170

 

Zahl der auf den Wahlvorschlag (Bauernverband/offene Liste) entfallenden Sitze

2

 

 

Abtei / Wählergemeinschaft

Rauschwitz

X

1

Hallbauer, Helmut

73

X

2

Schmidt, Christian

55

X

3

Burkhard, Mathias

55

X

4

Müller, Katharina

22

 

5

Mentzel, Andreas

11

 

6

Jauch, Gabriel

16

 

7

Hübner, Steffen

13

 

Wahlvorschlag insgesamt

245

 

Zahl der auf den Wahlvorschlag (Abtei/Wählergemeinschaft Rauschwitz) entfallenden Sitze

4

Die Verteilung der Sitze erfolgte nach § 22 Abs. 1 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes. Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahl­ordnung (Wahlvorschriften) bei dem Saale-Holzland-Kreis, Landratsamt – Kommunalaufsicht, Postfach 1310 in 07602 Eisenberg anfechten.

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der An­fechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Rauschwitz, den 1. Juni 2024 

Wiesner
Gemeindewahlleiter

Bürgermeisterwahl Rauschwitz

Kommunalwahl vom 26. Mai 2024 - Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Rauschwitz

Bei der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters am 26. Mai 2024 der Gemeinde Rauschwitz wurde fol­gendes Wahlergebnis festgestellt:

  • Zahl der Wahlberechtigten: 172
  • Zahl der Wähler: 148
  • Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 13
  • Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 135

 Davon entfielen auf:

  • Mentzel, Andreas (Einzelbewerber) 54 Stimmen (40,0 Prozent)
  • Claus, Thomas (Einzelbewerber) 81 Stimmen (60,0 Prozent)

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 festgestellt, dass Herr Thomas Claus als ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt ist. 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem  

  • Saale-Holzland-Kreis, Landratsamt / Kommunalaufsicht, Postfach 1310, 07602 Eisenberg

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Rauschwitz, den 1. Juni 2024

Wiesner
Gemeindewahlleiter