Sanierung Verkehrskomplex Roßplatz

Sanierung Roßplatz 2. BA

Im Sanierungsgebiet „Eisenberg-Altstadt“ steht der nächste Bauabschnitt bevor: Im Bereich Roßplatz – 2. Bauabschnitt, Mühlenstraße / Mohrenstraße beginnen am 1. Juni 2026 die Bauarbeiten. Damit setzt die Stadt Eisenberg die Maßnahmen für die geplante Sanierung fort.

Die Verantwortung für die Durchführung liegt bei der Stadt Eisenberg in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Regionalbereich Ost. Gefördert wird das Vorhaben aus dem Städtebauförderungsprogramm BL‑LZ „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“. Die Finanzierung erfolgt zu zwei Dritteln aus Mitteln von Bund und Land, wobei ein Drittel der Gesamtkosten vom Bund und ein Drittel vom Land Thüringen getragen wird. Der kommunale Eigenanteil der Stadt Eisenberg beträgt ein Drittel der förderfähigen Kosten.

Der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg, die Netzgesellschaft Eisenberg mbH sowie die Thüringer Netkom GmbH sind an der Gemeinschaftsmaßnahme beteiligt und modernisieren im Zuge der Arbeiten die jeweiligen Ver- und Entsorgungsleitungen. Neben der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn werden die Gehwege, die Parkstellflächen und die Straßenbeleuchtung neu hergestellt. Gleichzeitig erneuern die Versorgungsträger die technische Infrastruktur – insbesondere Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas und Glasfaser. 

Bitte scrollen Sie auf der Seite nach unten, um zum FAQ-Bereich mit den häufigsten Fragen und Antworten zu gelangen. 

Bautagebuch zur Sanierung des Roßplatzes

  • 26.05.2026

2. Bauabschnitt im Sanierungsgebiet „Eisenberg-Altstadt“ beginnt am 1. Juni 2026

Im Sanierungsgebiet „Eisenberg-Altstadt“ steht der nächste Bauabschnitt bevor: Im Bereich Roßplatz – 2. Bauabschnitt, Mühlenstraße / Mohrenstraße beginnen am 1. Juni 2026 die Bauarbeiten. Damit setzt die Stadt Eisenberg die vorbereitenden Maßnahmen für die geplante Sanierung fort.

  • 08.04.2026

Anwohnerversammlung Ausbau Mühlenstraße/Mohrenstraße

Anwohnerversammlung Fortführung der Bauarbeiten am Roßplatz.

  • 04.11.2025

Wie geht es weiter am Roßplatz?

Wir erklären Ihnen, was als nächstes am Verkehrskomplex Roßplatz passiert.

  • 25.09.2025

Frühzeitige Verkehrsfreigabe am Roßplatz

Der erste Bauabschnitt ist fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben.

  • 01.09.2025

Teilverkehrsfreigabe Tannecker Gasse

Die Tannecker Gasse kann seit heute Vormittag wieder befahren werden.

  • 26.08.2025

Bitumenarbeiten am Verkehrskomplex Roßplatz

Am Roßplatz laufen die Bauarbeiten weiter.

  • 04.08.2025

Straßenbau im Komplex Roßplatz geht weiter

Es wird weiterhin fleißig am Eisenberger Verkehrsknoten gebaut.

  • 14.05.2025

Teileröffnung auf dem Roßplatz

Nach der Fertigstellung der ersten Arbeiten geht es nun nahtlos weiter.

  • 24.04.2025

Aktueller Stand & Tag der Städtebaufördeung

Am Roßplatz gehen die Arbeiten weiter. Außerdem beteiligt sich die Stadt Eisenberg erstmals am Tag der Städtebauförderung.

  • 27.03.2025

Pflasterarbeiten am Roßplatz

Im Frühling gehen die Arbeiten weiter. Jetzt wird Pflaster verlegt.

  • 19.02.2025

Fortführung Bauarbeiten Roßplatz

Informationen zur Fortführung der Bauarbeiten am Roßplatz.

  • 14.01.2025

Temporäre Verkehrsfreigabe und Winterpause

Aktuell befindet sich Eisenbergs größte Baustelle in der Winterpause.

  • 10.12.2024

Einbau des schwarzen Bandes

Am Roßplatz lässt sich mittlerweile die künftige Straßenführung erkennen.

  • 27.11.2024

Tank entfernt

Am Roßplatz ist der Tank der ehemaligen Tankstelle entfernt worden.

  • 20.11.2024

Tragschicht kommt auf den Roßplatz

Am Roßplatz nimmt die neue Fahrbahn Gestalt an.

  • 19.09.2024

Baufortschritt und ein besonderer Fund

Am Roßplatz gehen die Arbeiten unvermindert weiter.

  • 13.08.2024

Erster Spatenstich am Roßplatz

Heute hat die Baumaßnahme im Herzen der Kreisstadt begonnen.

Pläne und FAQ

Baubeginn des 2. Abschnitts am 1. Juni 2026

Das erforderliche Ausschreibungsverfahren für die Gemeinschaftsmaßnahme im Bereich Mühlenstraße / Mohrenstraße konnte im vorgegebenen Zeitrahmen erfolgreich abgeschlossen werden. Mit der Durchführung ist das Bauunternehmen Naumburger Bauunion GmbH & Co. Bauunternehmung KG, OT Görschen, Gewerbegebiet Südring 2, 06618 Mertendorf, beauftragt worden.
Die Stadt Eisenberg freut sich mitteilen zu können, dass damit alle angekündigten Vorbereitungen abgeschlossen sind und der offizielle Baubeginn nun feststeht: Am 1. Juni 2026 werden die Sperrung im Baufeld, die Einrichtung der Baustelle sowie die Inbetriebnahme der verkehrsregelnden Maßnahmen (Umleitungsverkehr) erfolgen. Das Bauende ist – vorbehaltlich witterungs- und bauablaufbedingter Änderungen – für Weihnachten 2026 vorgesehen.
Ab diesem Zeitpunkt wird die Baumaßnahme unter Vollsperrung durchgeführt. Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, eventuell erforderliche Detailabstimmungen direkt mit der beauftragten Baufirma, der Naumburger Bauunion GmbH & Co. Bauunternehmung KG, zu treffen (Telefon: 034445 700 / Bauleitung).

Die wichtigsten weiteren Fragen und Antworten liefern wir hier im Überblick in diesem FAQ. Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen gern das Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung der Stadt Eisenberg: 

Stadt Eisenberg | Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung
Markt 27
07607 Eisenberg
Tel: 036691 73-446
E-Mail: bauen@rathaus-eisenberg.de

Busbetrieb

Wird die vorhandene Bushaltstelle während der Bauzeit weiterhin angefahren?

Die bestehende Bushaltestelle "Mohren-/Mühlenstraße" wird während der Bauzeit an den Standort der "alten" Bushaltestelle "Roßplatz" verlegt (Ersatzhaltestelle). Somit ist der  Busbetrieb weiter gewährleistet.  
Die neue Bushaltestelle "Mohren-/Mühlenstraße" erhält einen eigenen Haltestellenbereich und  wird barrierefrei ausgebaut. Auch ist ein Buswartehäuschen vorgesehen.  

Verkehrsführung & Umleitung

Wird die Verkehrsführung nach Abschluss der Baumaßnahme geändert?

Der Verkehr auf der Mühlenstraße erhält zukünftig Vorrang vor dem Verkehr auf der  Mohrenstraße, geregelt wird dies mit einem Stoppschild sowie einer entsprechenden  Haltelinie.  

Wie wird der Verkehr während der Baumaßnahme geführt?

Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt. Es werden dabei drei innerörtliche  Umleitungen / Bauphasen unterschieden, je nach Teilbereich.

Verkehrsführung 1. Phase

Klicken Sie auf den Plan um ihn in einem neuen Fenster zu öffnen und in der vergrößerten Variante ansehen zu können.

Bild

In der ersten Umleitungsetappe wird die Mühlenstraße im Baufeld gesperrt, der Durchgangsverkehr wird über die Klosterlausnitzer Straße (L 1073) und das nachgeordnete Netz umgeleitet; der Anliegerverkehr wird über die jeweils freien Abschnitte von Mühlen- und Mohrenstraße sowie die ausgeschilderten Zufahrten geführt. 
Die Umleitungsphasen 2 und 3 werden rechtzeitig hier veröffentlicht. 

Verkehrsführung 2. und 3. Phase 

Über den Beginn und die Verkehrsführung der 2. und 3. Phase informieren wir hier kurz vor Inkrafttreten.

Anlieferung & Umzüge

Sind die Zufahrten während der gesamten Bauzeit erreichbar?

Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung (jeweils einer der drei Teilbereiche) durchgeführt.  Die Grundstücke sind jederzeit fußläufig zu erreichen, eine Zufahrt zu den Grundstücken kann  jedoch nicht sichergestellt werden. In Ausnahmefällen kann in Abstimmung mit der Baufirma  möglicherweise ein Zeitfenster für eine Zufahrt eingeordnet werden. Eine rechtzeitige  Abstimmung mit der Baufirma (mindestens 14 Tage vorher) ist einzuplanen.  

Parken

Werden Ersatzflächen zum Parken geschaffen?

Die Schaffung von Ersatzparkflächen während der Baumaßnahme wurde geprüft. Eine Bereitstellung von Ersatzparkflächen ist nicht möglich.

Wird es während der Baumaßnahme Parkverbote in den Nebenstraßen geben?

Die innerörtliche Umleitung erfolgt über das städtische Straßennetz, u. a. auch durch das  Wohngebiet "Höllkopf". Um den Verkehrsfluss sicherzustellen wird es erforderlich sein teilweise Parkverbote einzurichten.  

Wird sich die Parkraumsituation mit der Neugestaltung der Mühlenstraße/Mohrenstraße ändern?  

Insgesamt werden zehn neue Stellflächen in Längs- (fünf Mal) bzw. in Schrägaufstellung (fünf Mal) errichtet.  

Werden Parkplätze im Endzustand wegfallen?

Im Bestand können ca. 27 Kraftfahrzeuge im Baubereich Roßplatz ungeordnet parken. Nach Realisierung der Maßnahme verbleiben ca. zwanzig Stellplätze, die baulich angeordnet werden. Somit entfallen sieben Stellplätze gegenüber dem Bestand. 

E-Mobilität & Ladesäulen

Werden Ladesäulen vorgesehen?

Die Errichtung von Ladesäulen wurde geprüft. Bei den Parkplätzen im Bereich Mühlenstraße/Mohrenstraße handelt es sich überwiegend um Parkplätze, die von Anliegern genutzt  werden. Bei Berücksichtigung von Ladesäulen würden diese Parkplätze wegfallen, daher wird  darauf verzichtet. Die Möglichkeit der Anordnung von Ladesäulen an anderen Standorten wird  weiter geprüft. 

Bauablauf und Bauumfang 

Wird die Baumaßnahme in mehreren Abschnitten durchgeführt?

Die Baumaßnahme wird in drei Teilbereiche/Bauphasen untergliedert. Dies ist aufgrund der erforderlichen Umleitungsführung notwendig.  

Warum werden die Straßen Ziegelgasse/Tannecker Gasse nicht gleich mit saniert? Diese sind auch in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Diese Abschnitte sollen sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme "Mühlenstraße/Mohrenstraße" anschließen. Aufgrund des umfangreichen Bauumfanges und der  erforderlichen Umleitungsführung ist eine Trennung notwendig. Entsprechende  Fördermittelzusagen stehen noch aus.  

Wird die Baustelle überwacht?

Ja, seitens der Naumburger Bauunion wird auf der Baustelle eine mobile Baustellen-Überwachung eines externen Dienstleisters eingesetzt. Diese überwacht den eingezäunten Baustellenbereich, um ein Betreten der Baustelle durch Unbefugte, Vandalismus und auch Diebstahl von teuren Rohstoffen und Werkzeugen zu verhindern. Sofern ein unbefugtes Betreten der Baustelle erkannt wird, wird der Unbefugte zum unmittelbaren Verlassen der Baustelle aufgefordert. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der kostenpflichtige Einsatz eines Wachdienstes oder auch der Polizei die Folge. Die Erziehungsberechtigten sind angehalten auf Ihre Kinder entsprechend einzuwirken. Eine Personenidentifizierung ist im Rahmen der Baustellen-Überwachung möglich.

Ver- & Entsorgung

Werden Stromversorgung, Gasversorgung, Wasserversorgung und/oder Telekommunikationsanschlüsse unterbrochen?

Im Zeitraum der Umbindungen von Hauptleitungen und Hausanschlüssen wird es technologiebedingt zu Unterbrechungen kommen. In diesem Fall werden die unmittelbar betroffenen Anwohner durch die Ver- und Entsorgungsunternehmen im Voraus informiert.

Ist eine regelmäßige Müllabfuhr während der Baumaßnahme gewährleistet?

Mit der Abfallwirtschaft und der Baufirma wird die Müllentsorgung vor Baubeginn besprochen.  Es wird Sammelplätze geben, zu denen die Mülltonnen gebracht werden. Teilweise werden  auch die angrenzenden Straßen zu nutzen sein. Je nach Bauzustand wird dies durch die  Baufirma unterstützt.  

Verkehrsraumgestaltung

Ist auf dem Abschnitt ein durchgängiger und separater Radweg geplant?

Aufgrund begrenzter Fahrbahnbreiten und nicht vorhandener Sichtbeziehungen zwischen Kfz-Verkehr und Radfahrern im Baubereich ist eine Anordnung eines separaten Radweges nicht möglich. Auch die Anordnung eines gemeinsamen Geh-/Radweges ist aufgrund der  begrenzten Gehwegbreiten nicht planbar.  
Außerdem ist ein Anschluss an eine vorhandene Radwegeführung an den Bau-Enden nicht  gegeben.

Ist eine bauliche Trennung von Auto-, Park- und Fußverkehr vorgesehen?

Zwischen Fahrbahn und Gehweg ist eine bauliche Trennung mittels Hochbord vorgesehen.  
Zwischen Fahrbahn und Parkstellflächen erfolgt die bauliche Trennung mittels Rundbord.
Zwischen Parkstellflächen und Seitenflächen wiederum mittels Hochbord.  

Wird der Gehweg zukünftig nachhaltig geschützt und das widerrechtliche Parken durch Poller oder hohe Bordsteine unterbunden?

Gehwege werden durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Zusätzliche Poller, Geländer etc. sind nicht vorgesehen.

Begrünung

Werden in diesem Abschnitt Bepflanzungen vorgenommen.  

Ja, im Bereich der Mühlenstraße besteht die Möglichkeit für die Anlage von zwei Pflanzflächen.  Es sind vier Bäume sowie Unterpflanzungen von Bodendeckern vorgesehen.