Sanierung Verkehrskomplex Roßplatz

Die Stadt Eisenberg und das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Regionalbereich Ost, werden in einer komplexen Baumaßnahme "Verkehrskomplex Roßplatz" im Zeitraum von 2024 bis 2025 den gesamten öffentlichen Raum grundhaft sanieren.

Symbolbild Sanierung Roßplatz

Der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg, die Netzgesellschaft Eisenberg mbH und die Thüringer Netkom GmbH schließen sich der Gemeinschaftsmaßnahme an und werden die Ver- und Entsorgungsleitungen mit modernisieren. Neben einer grundhaften Fahrbahnerneuerung stehen neue Gehwege, neue Parkstellflächen und eine neue Straßenbeleuchtung auf dem Plan. Die Ver- und Entsorgungsunternehmen werden sich der Erneuerung der technischen Infrastruktur (Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas und Glasfaser) annehmen.

Die Entwurfsplanung zum Bauvorhaben finden Sie untenstehend. Klicken Sie auf den Plan um ihn in einem neuen Fenster zu öffnen und in der vergrößerten Variante ansehen zu können.

Entwurfsplanung zur Sanierung des Roplatzes

Die wichtigsten Fragen und Antworten liefern wir hier im Überblick in diesem FAQ. Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen gern das Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung der Stadt Eisenberg!

  • Stadt Eisenberg, Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung

Busbetrieb

Werden die beiden vorhandenen Bushaltstellen während der Bauzeit weiterhin angefahren?

Die bestehende Bushaltestelle "Roßplatz" wird dauerhaft zurückgebaut. Die bestehende Bushaltestelle "Mohren-/Mühlenstraße" wird für den Zeitraum des ersten Teilabschnittes (Abschnitt Roßplatz) verlegt. Als Standort wurde der Abschnitt zwischen Karolinenstraße und Mohrenstraße gewählt. Somit ist während der Bauzeit die Stadtbuslinie weiter in Betrieb.

Verkehrsführung & Umleitung

Wird die Verkehrsführung nach Abschluss der Baumaßnahme geändert?

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Verkehrsuntersuchung bleibt die Verkehrsführung vom Roßplatz in Richtung Klosterlausnitzer Straße unverändert, der Verkehr wird also weiter über die Ziegelgasse und die Tannecker Gasse abgeführt.

Von der Klosterlausnitzer Straße in Richtung Roßplatz ändert sich die Verkehrsführung. Der Verkehr wird nicht mehr über die Mohrenstraße und Mühlenstraße abgeführt, sondern verbleibt auf der Klosterlausnitzer Straße.

Die bestehende Bushaltestelle "Roßplatz" wird dauerhaft zurück gebaut. Die überörtliche und die Stadtbuslinie werden die Bushaltstelle "Mohren-/Mühlenstraße" nutzen, die zu einem späteren Zeitpunkt barrierefrei ausgebaut wird.

Wie wird der Verkehr während der Baumaßnahme geführt?

Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt. Es wird in überörtliche und in innerörtliche Umleitungen unterschieden. 

Das aktuelle Verkehrsführungskonzept sieht die überörtliche Umleitung über die Landesstraße L 3007 (Geraer Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Jenaer Straße) und weiter über Saasa, Saasaer Straße, Klosterlausnitzer Straße (Landesstraße L 1073) und umgekehrt vor.

Verkehrsführung überörtlich - Phase 1 (Baubeginn 2024)

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Sanierung Roßplatz - Verkehrskonzept überörtlich Phase 1

Verkehrsführung überörtlich - Phase 2

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Sanierung Roßplatz - Verkehrskonzept überörtlich Phase 2

Die innerörtliche Umleitung erfolgt über die Klosterlausnitzer Straße (L 1073), Am Jahnplatz, Luisenstraße, Höllkopfstraße, Oskar-Weise-Straße, Mühlenstraße. Im ersten Teilabschnitt (Abschnitt Roßplatz) wird die Umleitung über die Mohrenstraße auf die Klosterlausnitzer Straße, im zweiten Teilabschnitt über den Roßplatz auf die Geraer Straße (L 3007) fortgeführt.
 

Verkehrsführung innerorts - Phase 1 (Baubeginn 2024)

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Sanierung Roßplatz - Verkehrskonzept innerorts Phase 1

Verkehrsführung innerorts - Phase 2

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Sanierung Roßplatz - Verkehrskonzept innerorts Phase 2

Anlieferung & Umzüge

Sind die Zufahrten während der gesamten Bauzeit erreichbar?

Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt. Die Grundstücke sind jederzeit fußläufig zu erreichen, eine Zufahrt zu den Grundstücken kann jedoch nicht sichergestellt werden. In Ausnahmefällen kann in Abstimmung mit der Baufirma möglicherweise ein Zeitfenster für eine Zufahrt eingeordnet werden. Eine rechtzeitige Abstimmung mit der Baufirma (mindestens 14 Tage vorher) ist einzuplanen. 

Parken

Werden Ersatzflächen zum Parken geschaffen?

Die Schaffung von Ersatzparkflächen während der Baumaßnahme wurde geprüft. Eine Bereitstellung von Ersatzparkflächen ist nicht möglich.

Wird es während der Baumaßnahme Parkverbote in den Nebenstraßen geben?

Die innerörtliche Umleitung erfolgt über das städtische Straßennetz, teilweise auch durch das Wohngebiet "Höllkopf". Um den Verkehrsfluss sicherzustellen wird es erforderlich sein teilweise Parkverbote einzurichten.

Wird sich die Parkraumsituation mit der Neugestaltung des Roßplatzes ändern? Werden die Parkplätze so platziert, dass ein Ausfahren aus den Parkplätzen besser einzusehen ist?

Die neuen Stellflächen werden in Längs- bzw. in Schrägaufstellung errichtet, die vorhandenen Zufahrten wurden in die neue Planung übernommen. Somit wird gegenüber der teilweise im Bestand vorhandenen Senkrechtaufstellung der Stellflächen ein verbessertes Ausfahren ermöglicht.

Werden Parkplätze im Endzustand wegfallen?

Im Bestand können ca. 27 Kraftfahrzeuge im Baubereich Roßplatz ungeordnet parken. Nach Realisierung der Maßnahme verbleiben ca. zwanzig Stellplätze, die baulich angeordnet werden. Somit entfallen sieben Stellplätze gegenüber dem Bestand. 

E-Mobilität & Ladesäulen

Werden Ladesäulen vorgesehen?

Die Errichtung von Ladesäulen wurde geprüft. Da es sich bei den Parkplätzen am Roßplatz überwiegend um Anwohnerparkplätze handelt und bei der Berücksichtigung von Ladesäulen weitere Parkplätze, zusätzlich zu den bereits entfallenden sieben Parkplätzen (siehe oben), wegfallen würden, wird darauf am Roßplatz verzichtet. Die Möglichkeit der Anordnung von Ladesäulen an anderen Standorten wird weiter geprüft.

Bauablauf & Bauumfang 

Wird die Baumaßnahme in mehreren Teilabschnitten durchgeführt?

Die Baumaßnahme wird in zwei Teilabschnitten durchgeführt. Dies ist aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten und der erforderlichen Umleitungsführung notwendig.

Warum werden die Straßen Ziegelgasse/ Tannecker Gasse & Mohrenstraße/ Mühlenstraße nicht gleich mit saniert? Diese sind auch in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Diese Abschnitte schließen sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme "Roßplatz" an. Aufgrund des umfangreichen Bauumfanges und der erforderlichen Umleitungsführung ist eine Trennung notwendig.

Ver- & Entsorgung

Werden Stromversorgung, Gasversorgung, Wasserversorgung und/oder Telekommunikationsanschlüsse unterbrochen?

Im Zeitraum der Umbindungen von Hauptleitungen und Hausanschlüssen wird es technologiebedingt zu Unterbrechungen kommen. In diesem Fall werden die unmittelbar betroffenen Anwohner durch die Ver- und Entsorgungsunternehmen im Voraus informiert.

Ist eine regelmäßige Müllabfuhr während der Baumaßnahme gewährleistet?

Mit der Abfallwirtschaft und der Baufirma wird die Müllentsorgung vor Baubeginn besprochen. Es wird Sammelplätze geben, zu denen die Mülltonnen gebracht werden. Teilweise werden auch die angrenzenden Straßen zu nutzen sein. Je nach Bauzustand wird dies durch die Baufirma unterstützt.

Verkehrsraumgestaltung

Ist auf dem Abschnitt ein durchgängiger & separater Radweg geplant?

Aufgrund begrenzter Fahrbahnbreiten und nicht vorhandener Sichtbeziehungen zwischen Kfz-Verkehr und Radfahrern im Baubereich "Klosterlausnitzer Straße" ist eine Anordnung eines separaten Radweges nicht möglich. Auch die Anordnung eines gemeinsamen Geh-/ Radweges ist aufgrund der begrenzten Gehwegbreiten nicht planbar. Außerdem ist ein Anschluss an eine vorhandene Radwegeführung an den Bauenden nicht gegeben.

Ist eine bauliche Trennung von Auto-, Park- & Fußverkehr vorgesehen?

Im Baubereich "Klosterlausnitzer Straße" ist eine bauliche Trennung (Hochbord) zwischen Fahrbahn und Gehweg vorgesehen. Im Baubereich "Roßplatz" ist eine bauliche Trennung (Rundbord) zwischen Fahrbahn und Parkstellflächen und eine bauliche Trennung (Hochbord) zwischen Parkstellflächen und Gehweg vorgesehen.

Wird der Gehweg zukünftig nachhaltig geschützt & das widerrechtliche Parken durch Poller oder hohe Bordsteine unterbunden?

Gehwege werden durch Hochborde von der Fahrbahn bzw. den Parkstellflächen getrennt. Zusätzliche Poller, Geländer etc. sind nicht vorgesehen.