Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Eisenberg/Thüringen für das Haushaltsjahr 2026
Der Stadtrat der Stadt Eisenberg hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19. November 2008 am 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
1. im Ergebnisplan
| 21.988.200 EUR |
| 24.063.900 EUR |
| -2.075.700 EUR |
| 0 EUR |
| 0 EUR |
| 0 EUR |
|
|
| 0 EUR |
| 0 EUR |
| 0 EUR |
| 0 EUR |
| 0 EUR |
| 0 EUR |
| -2.075.700 EUR |
2. im Finanzplan
| 21.138.700 EUR |
| 22.391.900 EUR |
| -1.253.200 EUR |
| 0 EUR |
| 0 EUR |
| 0 EUR |
| -1.253.200 EUR |
| 1.140.200 EUR |
| 3.206.100 EUR |
| -2.065.900 EUR |
| 2.524.000 EUR |
| 1.045.600 EUR |
| 1.478.400 EUR |
| 0 EUR |
| 0 EUR |
| 0 EUR |
| 24.802.900 EUR |
| 26.643.600 EUR |
| -1.840.700 EUR |
festgesetzt.
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite aus dem „Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 – 2029 (ThürKIpG)“
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen nach ThürKIpG wird gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 3 ThürKIpG festgesetzt auf |
|
Weitere Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (ohne Umschuldungen) erforderlich sind, werden nicht festgesetzt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 618.000 EUR |
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 3.490.000 EUR |
§5
Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen
Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.
§6
Abgabensätze der Gemeinde und der Sondervermögen mit Sonderrechnung
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden in einer separaten Hebesatzsatzung festgesetzt.
§7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 72,41 Vollzeitäquivalente (VzÄ)
§8
Eigenkapital
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt | 48.536.890,26 EUR |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum | |
| 47.392.341,70 EUR |
| 45.316.641,70 EUR |
§9
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft
Eisenberg, den 26.01.2026
gez. Kieslich
Bürgermeister
Hinweis
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Schreiben vom 16.12.2025 angezeigt worden.
Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Unter § 3 der Haushaltssatzung wurde ein Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 618.000 € festgesetzt.
Mit Schreiben der Rechtsaufsichtbehörde vom 23.01.2026 wurde die Haushaltssatzung gewürdigt.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegen zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten ab 26.01.2026 für zwei Wochen in der Kämmerei der Stadtverwaltung Eisenberg öffentlich aus und wird bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

