Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Eisenberg/Thüringen für das Haushaltsjahr 2026

Der Stadtrat der Stadt Eisenberg hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19. November 2008 am 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan

  • der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

 21.988.200 EUR

  • der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

24.063.900 EUR

  • Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

 -2.075.700 EUR

 

  • der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

  • der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

  • Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0 EUR

 

  • das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastung aus
    dem kommunalen Finanzausgleich und vor der Veränderung der Rücklagen auf 


-2.075.700 EUR 

  • die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

  • die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf 

0 EUR

  • die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf

0 EUR

  • die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf

0 EUR

  • die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

0 EUR

  • die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

0 EUR

  • das Jahresergebnis auf

-2.075.700 EUR


2. im Finanzplan

  • der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf

21.138.700 EUR

  • der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf 

22.391.900 EUR

  • Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

 -1.253.200 EUR

 

  • der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf
0 EUR
  • der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf
0 EUR
  • Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
0 EUR

 

  • Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-1.253.200 EUR

 

  • der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 1.140.200 EUR 

  • der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.206.100 EUR

  • Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-2.065.900 EUR 

 

  • der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.524.000 EUR

  • der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.045.600 EUR

  • Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 1.478.400 EUR

 

  • der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

  • der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf 

0 EUR

  • Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln

0 EUR

  • der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

 24.802.900 EUR

  • der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

26.643.600 EUR

  • Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

 -1.840.700 EUR


festgesetzt.

§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite aus dem „Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 – 2029 (ThürKIpG)“

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen nach ThürKIpG wird gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 3 ThürKIpG festgesetzt auf


2.900.084 EUR


Weitere Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (ohne Umschuldungen) erforderlich sind, werden nicht festgesetzt. 

§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

618.000 EUR

 

§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

3.490.000 EUR

 

 §5
Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§6
Abgabensätze der Gemeinde und der Sondervermögen mit Sonderrechnung

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden in einer separaten Hebesatzsatzung festgesetzt.

§7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 72,41 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

§8
Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

48.536.890,26 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 
  • 31.12.2025

47.392.341,70 EUR

  • 31.12.2026 

45.316.641,70 EUR

 

§9
Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft

Eisenberg, den 26.01.2026

gez. Kieslich
Bürgermeister
 

Hinweis

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Schreiben vom 16.12.2025 angezeigt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Unter § 3 der Haushaltssatzung wurde ein Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 618.000 € festgesetzt.

Mit Schreiben der Rechtsaufsichtbehörde vom 23.01.2026 wurde die Haushaltssatzung gewürdigt.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegen zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten ab 26.01.2026 für zwei Wochen in der Kämmerei der Stadtverwaltung Eisenberg öffentlich aus und wird bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.