Bekanntmachung zur Erhebung von Parkgebühren der Stadt
Eisenberg/ Thüringen (Parkgebührenordnung)
Auf Grundlage des § 6a Absätze 5a und 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBI. I S. 310,919), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBL.I 2024 I Nr. 323), des § 1 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ThürStVRZustÜV) vom 13. Februar 2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. April 2023 (GVBl. S. 176) und § 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 29 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBL. S.41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt die Stadt Eisenberg/Thüringen folgende Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren, nachfolgend Parkgebührenordnung genannt.
§ 1
Geltungsbereich
(1) Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Eisenberg/Thüringen werden, soweit die Parkflächen mit Parkscheinautomaten ausgestattet sind bzw. Gebührenpflicht angeordnet ist, Parkgebühren erhoben.
(2) Um die Nutzung des Parkraums auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden Gebühren nach Maßgabe des § 4 festgesetzt.
(3) Die kleinste Zahleinheit beträgt 0,05 € (ab 5 Cent Münze).
(4) Das Stadtgebiet gliedert sich in 5 Parkgebührenzonen:
Parkzone 1 Innenstadt
Friedrich-Ebert-Straße, Großer Brühl, Steinweg, Markt
Parkzone 2 Krankenhaus
Krankenhaus Parkplatz an der Rudolf- Elle- Straße (Einfahrt Klinik Gelände), Parkplatz am Krankenhaus in der Klosterlausnitzer Straße Ortsausgang Eisenberg/Thüringen
Parkzone 3 Geraer Straße 88
Wohnmobilstellplatz und Parkplatz Gartenanlage Geraer Straße 88
Parkzone 4 Freizeiteinrichtungen
Parkplatz Freibad und Parkplatz Stadion des Friedens in der Saasaer Straße, Parkplatz Hallenbad in der Hohen Straße
Parkzone 5 Tiergartenparkplatz
Parkplatz „Am Tiergarten“ Geraer Straße
§ 2
Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld§ 1
Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit dem Parken eines Fahrzeuges auf der Parkfläche in der Zeit, in der die Benutzungspflicht an dem Parkscheinautomaten ausgewiesen ist bzw. Gebührenpflicht besteht.
§ 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer ein Fahrzeug auf einer Parkfläche mit Gebühren- bzw. Parkscheinpflicht parkt.
§ 4
Höhe der Parkgebühren
(1) Die Parkgebühren betragen im Geltungsbereich der Parkzone 1:
1,50 €/ Stunde in der Zeit von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr, Samstag von 07:00 bis 12:00 Uhr, Höchstparkdauer 3 Stunden, bis zu einer Parkzeit von 60 Minuten ist die einmalige Benutzung der Parkplätze gebührenfrei -mit dem Lösen eines Parktickets (Brötchentaste)
(2) Die Parkgebühren betragen im Geltungsbereich der Parkzone 2:
1,50 €/ Stunde in der Zeit von Montag bis Sonntag von 06:00 bis 20:00 Uhr, Höchstparkdauer 12 Stunden
(3) Die Parkgebühren betragen im Geltungsbereich der Parkzone 3:
18,00 €/ Tagesticket für 24 Stunden, maximal 48 Stunden Höchstparkdauer für Wohnmobile und Wohnwagen, für PKW ganztägig in den ausgeschilderten Bereichen 2,00 € Tagesticket
(4) Die Parkgebühren betragen im Geltungsbereich der Parkzone 4:
2,00 €/ bis 4 Stunden, Tagesticket (12 Stunden) für 5,00 €; in der Zeit von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 07:00 bis 12:00 Uhr, die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden, bis zu einer Parkzeit von 30 Minuten ist die einmalige Benutzung der Parkplätze gebührenfrei -mit dem Lösen eines Parktickets (Brötchentaste)
(5) Die Parkgebühren betragen im Geltungsbereich der Parkzone 5:
für PKW 2,00 € Tagesticket (24 h)
§ 5
Gebühren für Bewohnerparkausweise
Die Gebühren für Bewohnerparkausweise betragen einheitlich 30,00 €/ Jahr. Diese sind jährlich im Voraus zu entrichten und nicht erstattungsfähig.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Parkgebührenordnung tritt am 26.03.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung vom 11.01.2017 außer Kraft.
Eisenberg, den 23.03.2026
Stadt Eisenberg/Thüringen
Michael Kieslich
Bürgermeister
- im Original gezeichnet und gesiegelt -

