Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 48 „Wochenendhausgebiet Am Gerichtsberg / Seidelsweg“ der Stadt Eisenberg/Thüringen

Der Stadtrat der Stadt Eisenberg/Thüringen hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Wochenendhausgebiet Am Gerichtsberg / Seidelsweg“ gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussnummer EIS-0514/2026).

Der Bebauungsplan Nr. 48 „Wochenendhausgebiet Am Gerichtsberg / Seidelsweg“ ist im Regelverfahren aufzustellen einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 48 „Wochenendhausgebiet Am Gerichtsberg / Seidelsweg“ wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der etwa 2,7 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Wochenendhausgebiet Am Gerichtsberg / Seidelsweg“ befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand der Stadt Eisenberg/Thüringen und umfasst die folgenden Flurstücke:

  • Gemarkung Eisenberg, Flur 11: Flurstücke 1704/4, 1704/5, 1705/2, 1705/3, 1705/5, 1705/7, 1705/10, 1705/11, 1705/12, 1705/13, 1705/14, 1705/15, 1705/16, 1705/18, 1705/19, 1705/20, 1705/21, 1705/22, 1705/23, 1705/24, 1705/25, 1729/19 (teilweise)
  • Gemarkung Eisenberg, Flur 12: Flurstücke 1781/1, 1781/3
     

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Wochenendhausgebiet Am Gerichtsberg / Seidelsweg“ wird begrenzt:

  • im Norden durch einen landwirtschaftlichen Weg, der die Verlängerung eines Seitenarms der Straße Am Gerichtsberg bildet,
  • im Osten durch Ackerflächen,
  • im Süden durch Grünland und
  • im Westen durch Wohngrundstücke entlang der Straße Am Gerichtsberg sowie Gartengrundstücke entlang des Seidelsweges.
     

Die räumliche Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 48 „Wochenendhausgebiet Am Gerichtsberg / Seidelsweg“ ist aus dem nachfolgend aufgeführten unmaßstäblichen Lageplan ersichtlich.

Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 48 Wochenendhausgebiet Am Gerichtsberg / Seidelsweg

Abb.: Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 48 „Wochenendhausgebiet Am Gerichtsberg / Seidelsweg“ (schwarze gestrichelte Linie)

Die allgemeinen Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 48 „Wochenendhausgebiet Am Gerichtsberg / Seidelsweg“ sind:

  • Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen mindestens zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur Erschließung und zur Grünordnung
  • Sicherung der Wochenendhausnutzung durch Festsetzung eines Sondergebietes Wochenendhausgebiet
  • Sicherung des aktuellen Bestandes an bauordnungsrechtlich genehmigten Wohngebäuden ohne zusätzliche Neuausweisung von Wohnnutzungen
  • Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlich maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 je Wochenendhausparzelle
  • Sicherung der Verkehrserschließung sowie der stadttechnischen Ver- und Entsorgung
  • Herstellung von Voraussetzungen für die Grundstücksneuordnung (insb. zur Sicherung der Erschließung sowie zur Einhaltung der GRZ)
  • Erarbeitung eines Umweltberichtes zur Erhebung der Umweltbelange und Sicherung von ggf. erforderlichen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen


Eisenberg, 18.05.2026

Kieslich
Bürgermeister